Originaler HTML-Tagungsband „GfA-Frühjahrskongress 2016“:
Gesellschaft für
Arbeitswissenschaft e.V.
Arbeit in komplexen Systemen –
Digital, vernetzt, human?!
62. Kongress der
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft
RWTH Aachen University
Institut für Arbeitswissenschaft (IAW)
2. – 4. März 2016
Press
Wer kann Mitglied werden?
Ordentliches Mitglied der GfA kann jede Person werden, die sich in der Arbeitswissenschaft qualifiziert hat. Die GfA ist also offen für verschiedene Berufsgruppen. Durch die Mitgliedschaft ermäßigen sich die Kongressgebühren bei GfA-Tagungen beträchtlich. Die Mitgliedschaft kann erworben werden, nachdem zwei Mitglieder der Gesellschaft auf einem entsprechenden Antrag gebürgt haben und die Mitgliederversammlung, nach Vorschlag des Vorstandes, zugestimmt hat.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 150,- Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird ein „YoungScientist-Tarif“ in Höhe von 75,- EUR für junge Wissenschaftler aus dem Hochschulbereich (max. 6 Jahre oder bis zur Promotion) angeboten. Der Bezug der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft (ZfA) ist jeweils in die Mitgliedschaft inkludiert. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres wird der zu zahlende Betrag auf momentan 50,- Euro für den Bezug der ZfA reduziert.
Fördernde Mitgliedschaft in der GfA durch Personen oder Institutionen ist willkommen. Die fördernden Mitglieder bilden den Förderkreis der GfA. Er hat das Ziel, die Aktivitäten der GfA, insbesondere die Durchführung der Kongresse, zu unterstützen.
Korporative Mitglieder sind Organisationen, die berechtigt sind, Teilnehmer aus ihrem Hause zum reduzierten Mitgliedertarif zu den GfA-Veranstaltungen „Frühjahrskongress“ sowie „Herbstkonferenz“ anzumelden. In die Mitgliedschaft inkludiert ist ebenfalls der Bezug der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft. Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung nach Vorschlag des Vorstands und nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt. Die Organisationen sind berechtigt, pro 500,- Euro Jahresbeitrag zu den GfA-Tagungen drei Teilnehmer aus ihrem Hause zum Mitgliedertarif zu entsenden.
Wie kann man Mitglied werden?
Wenn Sie an der Mitgliedschaft interessiert sind, sollten Sie zunächst einen Blick in die Satzung werfen. Wenden Sie sich dann bitte an die Geschäftsstelle der GfA, die Ihnen das Formular für das Aufnahmegesuch, das Mitgliederverzeichnis und ein Exemplar der Satzung zusenden wird. Sie können das Formular für das Aufnahmegesuch aber auch hier direkt als PDF-Datei erhalten und an die Geschäftsstelle senden.
Bericht zum 62. Arbeitswissenschaftlichen Kongress vom 2. – 4. März 2016, RWTH Aachen University,
Institut für Arbeitswissenschaft (IAW)
Herausgegeben von der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Dortmund: GfA-Press, 2016
ISBN 978-3-936804-20-1
NE: Gesellschaft für Arbeitswissenschaft: Jahresdokumentation
Als Manuskript zusammengestellt. Diese Jahresdokumentation ist nur in der Geschäftsstelle (s. u.) erhältlich.
Alle Rechte vorbehalten.
© GfA-Press, Dortmund
Schriftleitung: Matthias Jäger
im Auftrag der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V. ist es nicht gestattet, den Kongressband oder Teile daraus in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) zu vervielfältigen.
USB-Print: Markus Harlacher, Aachen
Screendesign und Umsetzung
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Geschäftsstelle der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
Ardeystraße 67, D-44139 Dortmund
Tel.: +49 231–124243 • Fax: +49 231–7212154
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